Unser Lebensraum - Ihr Urlaubsparadies! Ein Ruhegebiet ist ...
...ein Gebiet, das auf Grund des Fehlens von Lärm erregenden Betrieben, Seilbahnen für die Personenbeförderung sowie Straßen mit öffentlichem Verkehr für die Erholung in der freien Natur besonders geeignet sind.
Die Besonderheit von Ruhegebieten sind die absoluten Verbote. Das bedeutet, dass eine Bewilligungsmöglichkeit z.B. für die Errichtung einer Seilbahn nicht besteht.